EU Parlament erweitert Impressumspflicht
Oftmals erreichen geplante Gesetzesänderungen die Öffentlichkeit erst ganz knapp vor ihrer Verabschiedung, manchmal gar noch später. Bereits vor einem Jahr wurde in Deutschland die EG Richtlinie 123/2006 in der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung DLInfo V umgesetzt. Klingt kompliziert, ist es nicht unbedingt. Anschrift, eventuelle Eintragungen in ein Register, Umsatzsteuer ID etc. mussten schon in der Vergangenheit zugänglich sein. Neu ist u.a. die Pflicht zur Angabe von Berufsqualifikationen, wesentliche Merkmale der Dienstleistungen und wichtigen Versicherungen. Einige Informationen müssen lediglich auf Anfrage erteilt werden. Die Verordnung als Ganzes geht über das Impressum hinaus und beschäftigt sich auch mit Diskriminierungsfragen und Preisangaben.
Auf dem ATTENTION-Server haben wir in der von www.juris.de veröffentlichten Fassung
wichtige Stellen markiert und als PDF für Sie bereitgestellt.
Natürlich beraten wir Sie auch im Gespräch gerne zum Impressum. Das Thema sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden! Mitbewerber und findige Anwälte mahnen gerne ab. Der Eigentümer/Betreiber einer Homepage haftet für die Inhalte.

